Rechtsprechung
BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- openjur.de
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung; Zweck der mündlichen Verhandlung; Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- Bundesfinanzhof
FGO § 91 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 227, FGO § 76 Abs 2, ZPO § 295
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- Bundesfinanzhof
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 119 Nr 3 FGO
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten - rewis.io
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- rewis.io
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung - Zweck der mündlichen Verhandlung - Wechselwirkung zwischen gerichtlichen Hinweispflichten und prozessualer Mitwirkung der Beteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichterscheinen des Prozessbevollmächtigten trotz ordnungsgemäßer Ladung bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichterscheinen des Prozessbevollmächtigten trotz ordnungsgemäßer Ladung bei Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2009 - 2 K 478/06
- BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09
- BFH, 01.02.2010 - XI B 50/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09
Denn die mündliche Verhandlung dient dazu, den Prozessstoff in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu vervollständigen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), nicht aber dazu, dem FA eine Möglichkeit zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung einzuräumen. - BFH, 29.10.1999 - III B 32/99
Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 01.02.2010 - XI B 50/09
Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht die Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO rügen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
- BFH, 30.05.2022 - II B 55/21
Umfang eines Akteneinsichtsanspruchs
Diese Rechtsprechung ist indes zur Sachaufklärungspflicht nach § 76 FGO ergangen, die von der Wechselwirkung zwischen Amtsermittlungspflicht und Mitwirkungspflicht geprägt ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.10.1999 - III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, unter 3., und vom 01.02.2010 - XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921, Rz 8) und bei der in der unterlassenen Rüge gleichzeitig unzureichende Mitwirkung zum Ausdruck kommt. - BFH, 10.07.2012 - IX B 179/11
Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen …
Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht deren Verletzung rügen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921). - BFH, 19.01.2012 - X B 4/10
Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses
Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf bereits in das Verfahren eingeführte und den Beteiligten bekannte oder bekannt gegebene Tatsachen oder Rechtsfragen (…BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2003 XI B 47/01, BFH/NV 2004, 51, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921). - BFH, 15.07.2013 - IX B 22/13
Ausreichende Gewähr rechtlichen Gehörs mit Durchführung einer mündlichen …
Wer zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht erscheint, kann regelmäßig anschließend nicht rügen, das FG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1633;… vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580, und vom 1. Februar 2010 XI B 50/09, BFH/NV 2010, 921).